drei Personen fahren im Sonnenuntergang mit eScootern

Alles, was Du wissen mußt!

Allen Unkenrufen zum Trotz – es ist keine Führerscheinpflicht geplant!

E-Scooter sind mittlerweile fester Bestandteil des Stadtverkehrs in Deutschland. Ihre Nutzung ist jedoch an zahlreiche Regeln und Vorschriften gebunden, die regelmäßig angepasst werden. Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Regelungen und was Sie als Fahrer beachten sollten.

1. Straßenzulassung und Verkehrsregeln

E-Scooter unterliegen in Deutschland klaren Vorgaben, die für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten:
  • Technische Anforderungen: E-Scooter müssen eine Straßenzulassung besitzen. Dazu zählen zwei voneinander unabhängige, funktionierende Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren und eine Klingel. Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten, geduldet werden 22 km/h (+10% Toleranz) Ein Versicherungskennzeichen ist Pflicht. Die Klebekennzeichen gelten immer vom 01.März bis 28 Februar des Folgejahres und verlängern sich nicht automatisch.
  • Verkehrsflächen: E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Fahrradstraßen oder – falls keine Radwege vorhanden sind – auf der Straße genutzt werden. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
  • Alkoholgrenzen: Dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten:
    • 0,0 Promille für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.
    • Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Fahrverbote.
    • Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat.
  • Mindestalter: Die Nutzung ist ab 14 Jahren erlaubt, ein Führerschein ist nicht erforderlich.

2. Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen wird in Deutschland zunehmend eingeschränkt, insbesondere wegen der angeblichen Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus:
  • München: Seit dem 2. April 2024 ist die Mitnahme von E-Scootern in U-Bahnen, Bussen und Trambahnen der MVG untersagt. (Quelle: SWM München)
  • Augsburg: Ähnliche Regelung seit dem 8. April 2024. (Quelle: ADAC)
  • Berlin: Mitnahmeverbot ab dem 1. Mai 2024 für alle Fahrzeuge der BVG. (Quelle: BVG)
  • Hamburg: Seit August 2023 dürfen E-Scooter nicht mehr in U-Bahnen transportiert werden. (Quelle: ComputerBild)
Wer E-Scooter regelmäßig nutzt, sollte sich über die Vorschriften der jeweiligen Verkehrsbetriebe informieren.

3. Sicherheitsvorschriften: Blinker- und Helmpflicht

  • Blinkerpflicht: Ab 2027 wird für neu zugelassene E-Scooter voraussichtlich eine Blinkerpflicht eingeführt. Diese erhöht die Sicherheit beim Abbiegen, da Fahrer die Hände am Lenker lassen können. (Quelle: focus-mobility.de)
  • Helmpflicht: Eine allgemeine Helmpflicht besteht nicht. Helme mit integrierter Beleuchtung sind jedoch empfehlenswert, da sie die Sichtbarkeit und Sicherheit verbessern.

4. Führerscheinpflicht: Faktenlage und Diskussion

Eine Führerscheinpflicht für E-Scooter ist aktuell nicht geplant. Gerüchte über deren Einführung tauchen jedoch ind den sozialen Medien immer wieder auf, insbesondere wegen der steigenden Unfallzahlen.
  • Stellungnahme des ADAC: Der ADAC spricht sich klar gegen eine Führerscheinpflicht aus. Stattdessen wird eine bessere Aufklärung über Verkehrsregeln gefordert.
  • Fazit: Es bleibt unwahrscheinlich, dass eine Führerscheinpflicht eingeführt wird, da sie die einfache und umweltfreundliche Nutzung von E-Scootern einschränken könnte.

5. Manipulation und Tuning

Die Manipulation von E-Scootern, etwa um die Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen, ist verboten und hat ernste Konsequenzen:
  • Verlust der Straßenzulassung: Der E-Scooter darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
  • Kein Versicherungsschutz: Bei Unfällen können hohe Schadensersatzforderungen auf den Fahrer zukommen.
  • Rechtliche Folgen: Manipulation gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird entsprechend geahndet.

6. Bußgelder und Verstöße

Verstöße gegen die Vorschriften werden streng geahndet. Beispiele:
  • Fahren auf Gehwegen: 55 Euro.
  • Unerlaubte Mitnahme einer weiteren Person: 10 Euro.
  • Nutzung ohne Versicherungskennzeichen: Bis zu 70 Euro.
  • Fehlende Beleuchtung: 20 Euro.

7. Regelungen in anderen europäischen Ländern

Die Vorschriften für E-Scooter variieren in Europa. Ein Überblick:
  • Italien: Maximal 25 km/h, Helmpflicht für Fahrer unter 18 Jahren.
  • Spanien: 25 km/h erlaubt, keine Helmpflicht, Fahren auf Gehwegen verboten.
  • Portugal: Maximal 25 km/h, keine Helmpflicht.
  • Dänemark: Maximal 20 km/h, Beleuchtung vorgeschrieben.
  • Schweden: 20 km/h erlaubt, Helmpflicht für Fahrer unter 15 Jahren.
  • Kroatien: Maximal 25 km/h, Helmpflicht für Fahrer unter 16 Jahren.
  • Österreich: 25 km/h erlaubt, keine Helmpflicht, Nutzung von Gehwegen verboten.

8. Fazit

E-Scooter sind eine praktische und umweltfreundliche Möglichkeit, sich fortzubewegen. Gleichzeitig erfordern sie Verantwortung und die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Von der richtigen Nutzung im Straßenverkehr über Sicherheitsausrüstung bis hin zur Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln – es gibt viele Aspekte, die beachtet werden müssen.